Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B4927/96
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 13.03.1997
Spruch
I. Der Antrag auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Erhebung der Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 15. Oktober 1996, Z101.214/3-III/11/95, wird abgewiesen.
II. Die Beschwerde wird
zurückgewiesen.
III. Der Antrag, die
Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.
IV. Der Antrag auf Gewährung
der Verfahrenshilfe wird abgewiesen.