Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B3613/96
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 10.06.1997
Spruch
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 19.800,-- bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen.