Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B4003/95
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 10.06.1997
Spruch
1. Die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers wird zurückgewiesen.
Sein Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.
2. Die erstbeschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig, der Erstbeschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.