Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B592/96
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 17.06.1997
Spruch
I. Der Erstbeschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Erstbeschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
II. Die Beschwerde der Zweitbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen.