Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B2683/94
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 25.06.1997
Spruch
I. 1. Die Beschwerde wird, soweit sie sich auf Spruchpunkt II. des bekämpften Bescheides bezieht, zurückgewiesen.
2. Der Antrag, die Beschwerde insoweit dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abzutreten, wird abgewiesen.
II. Der Beschwerdeführer ist durch Spruchpunkt I. des bekämpften Bescheides im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbüger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird insoweit aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit S 18.000,- bestimmten Kosten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.