Verfassungsgerichtshof B436/96

B436/96Cour constitutionnelle29 sept. 1997

Regest

Sozialversicherung, Ärzte, Ersatzbescheid, VfGH / Prüfungsmaßstab, Bindung (der Verwaltungsbehörden an VfGH)

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B436/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1997

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei ist schuldig, der mitbeteiligten Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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