Texte intégral
Verfassungsgerichtshof KI-17/97
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 03.10.1997
Spruch
1. Die Entscheidung über den vom Bund gegen Land und Stadt Wien im Klagsweg geltend gemachten Anspruch auf Bezahlung eines Betrages von S 43,351.327,87 s.A., der in Zusammenhang mit der Errichtung der Internationalen Schule Wien steht, fällt gemäß Art137 B-VG in die Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes.
2. Der Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 7. November 1996, Zl. 27 Cg 228/96i-3, wird aufgehoben.