Texte intégral
Verfassungsgerichtshof A4/97
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 09.10.1997
Spruch
Der Bund ist schuldig, der Klägerin die mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Steiermark vom 11. Jänner 1994, Zl. B47-6/93, für verfallen erklärte historische Handschrift "Eusebius von Caesarea: Historia ecclesiastica" binnen 14 Tagen bei Exekution auszufolgen.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 21.344,40 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.