Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1999/97
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 10.10.1997
Spruch
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in den Punkten II. bis IV. wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird in den Punkten II. bis IV. aufgehoben.
Das Land Oberösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit S 18.000,- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.