Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B2793/97
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 08.06.1998
Spruch
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 20.500,- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.