Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B103/98
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 09.06.1998
Spruch
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 20.500 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.