Verfassungsgerichtshof B227/97; V82/97

B227/97; V82/97Cour constitutionnelle9 juin 1998

Regest

Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskammer, Behördenzuständigkeit, VfGH / Individualantrag

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B227/97,V82/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.1998

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

II. Der Individualantrag wird zurückgewiesen.

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