Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B3011/96,B3012/96,B3013/96
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.06.1998
Spruch
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit je S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.