Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G357/97
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 01.10.1998
Spruch
§7 litb des Fremdenverkehrsabgabegesetzes 1994, Anlage zur Kundmachung der Kärntner Landesregierung über die Wiederverlautbarung des Fremdenverkehrsabgabegesetzes 1976, LGBl. für Kärnten Nr. 59/1994 (Überschrift in der Fassung der Kundmachung LGBl. für Kärnten Nr. 89/1994) wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. September 1999 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Landeshauptmann von Kärnten ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.