Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G117/98
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 05.10.1998
Spruch
Die Wendung "bundes- oder" im §8 Abs6 des Salzburger Sozialhilfegesetzes, LGBl. für Salzburg Nr. 19/1975 idF LGBl. Nr. 49/1996, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die verfassungswidrige Vorschrift ist nicht mehr anzuwenden.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Landeshauptmann von Salzburg ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.