Verfassungsgerichtshof B2154/98

B2154/98Cour constitutionnelle7 juin 1999

Regest

Straßenverwaltung, Güterweg, Interessentenweg, Weggemeinschaft

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B2154/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.06.1999

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid in ihren verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Unverletzlichkeit des Eigentums und auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Niederösterreich ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 29.700,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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