Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G48/99,G49/99,G50/99,G51/99,G52/99,G53/99,G54/99,G55/99
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 09.06.1999
Spruch
§34 Abs1 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 78/1997, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die aufgehobene Bestimmung ist nicht mehr anzuwenden.
Frühere Vorschriften treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.