Verfassungsgerichtshof B241/99

B241/99Cour constitutionnelle23 juin 1999

Regest

Grundverkehrsrecht

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B241/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.1999

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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