Verfassungsgerichtshof B2333/97

B2333/97Cour constitutionnelle25 juin 1999

Regest

VfGH / Anlaßfall

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B2333/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1999

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.

Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 20.500,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zuhanden seines Rechtsvertreters zu bezahlen.

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