Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B457/97 - B2229/96,B2897/96,B2159/97 ua,B2333/97,B1406/98
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 25.06.1999
Spruch
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit S 18.000,--- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.