Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1367/97
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 28.09.1999
Spruch
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Kärnten ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-
bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.