Verfassungsgerichtshof B15/99

B15/99Cour constitutionnelle6 oct. 1999

Regest

Strafvollzug, Seelsorge, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Religionsfreiheit

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B15/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.10.1999

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Justiz) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit ATS 29.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.