Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B986/97,B987/97
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.10.1999
Spruch
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Das Land Salzburg ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit S 19.800,- (B986/97) bzw. S 18.000,- (Beschwerdeführer zu B987/97) bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.