Verfassungsgerichtshof B523/97

B523/97Cour constitutionnelle15 oct. 1999

Regest

Ärzte, Disziplinarrecht Ärzte, Behördenzuständigkeit, Verwaltungsverfahren, Berufung, Kassation und Zurückverweisung, Werbung, Strafprozeßrecht, Strafbemessung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B523/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.10.1999

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Österreichische Ärztekammer ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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