Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G159/99,G160/99,G161/99,G162/99,G163/99,G164/99
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 29.11.1999
Spruch
Der zweite Satz im §4 Abs2 des Bundesgesetzes über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen, BGBl. Nr. 463/1974, in der Fassung des ArtVII Z6 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. I 109/1997, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.