Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1716/99,G167/99,V87/99
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 29.11.1999
Spruch
I. Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.
Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
II. Der Antrag auf Aufhebung "des Bescheides der Gemeinde Bezau vom 16. Februar 1998, Zl. 1/1998, als gesetzwidrige Verordnung" wird zurückgewiesen.
III. Der Antrag auf Aufhebung des "§20 Abs1 des Gesetzes über den Bau und die Erhaltung öffentlicher Straßen sowie über die Wegefreiheit (StrG), LGBl. Nr. 8/1969, als verfassungswidriges Gesetz" wird zurückgewiesen.