Verfassungsgerichtshof B26/98

B26/98Cour constitutionnelle29 nov. 1999

Regest

Vergabewesen, Behördenzuständigkeit, VfGH / Anlaßfall

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B26/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1999

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft die mit S 20.500,-- bestimmten Prozeßkosten zuhanden ihres Rechtsvertreters binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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