Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1975/98
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 30.11.1999
Spruch
Die Verlassenschaft nach der beschwerdeführenden Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Salzburg ist schuldig, der Verlassenschaft nach der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 29.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.