Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1176/99,B1597/99,B1598/99
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.12.1999
Spruch
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben.
Das Land Steiermark ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit jeweils S 29.500,-
bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.