Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1952/97
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 17.12.1999
Spruch
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinen verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Gleichheit vor dem Gesetz und auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 18.000,-- bestimmten Verfahrenskosten bei Exekution binnen 14 Tagen zu bezahlen.