Verfassungsgerichtshof B2338/97

B2338/97Cour constitutionnelle28 févr. 2000

Regest

Vergabewesen, Kollegialbehörde, Behördenzusammensetzung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B2338/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.2000

Spruch

Der beschwerdeführende Gemeindeverband ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem durch Art6 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Tribunal verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist verpflichtet, dem beschwerdeführenden Gemeindeverband zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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