Verfassungsgerichtshof B894/99

B894/99Cour constitutionnelle11 mars 2000

Regest

VfGH / Anlaßfall

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B894/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.2000

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.

Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 29.500,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zuhanden seines Rechtsvertreters zu bezahlen.

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