Verfassungsgerichtshof B1856/98

B1856/98Cour constitutionnelle15 mars 2000

Regest

Auslegung verfassungskonforme, Enteignung, Rückgängigmachung (Enteignung), Wasserrecht

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1856/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.03.2000

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit S 29.500,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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