Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G151/99 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 16.03.2000
Spruch
1. Der zu G166/99 protokollierte Antrag wird zurückgewiesen.
2. Die beiden Wortfolgen "binnen vier Wochen" in §285 Abs1 erster Satz StPO 1975, BGBl. Nr. 631/1975 in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 526/1993 werden aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2001 in Kraft.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
3. Die aufgehobenen Bestimmungen sind im Verfahren 35 Vr 3036/95, Hv 22/95 des Landesgerichtes Salzburg nicht mehr anzuwenden.
4. Im übrigen werden die Anträge abgewiesen.