Verfassungsgerichtshof B306/99

B306/99Cour constitutionnelle16 juin 2000

Regest

Fremdenrecht, Privat- und Familienleben

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B306/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.2000

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander und auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden des Beschwerdevertreters die mit 27.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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