Verfassungsgerichtshof B743/99

B743/99Cour constitutionnelle21 juin 2000

Regest

Rechtsanwälte, Disziplinarrecht Rechtsanwälte, Behördenzusammensetzung, Kollegialbehörde

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B743/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.2000

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Rechtsanwaltskammer Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 20.000,- festgesetzten Prozeßkosten innerhalb von 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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