Verfassungsgerichtshof B555/00

B555/00Cour constitutionnelle26 juin 2000

Regest

VfGH / Anlaßfall

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B555/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.2000

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Soziale Sicherheit und Generationen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 29.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.