Verfassungsgerichtshof B141/00

B141/00Cour constitutionnelle29 juin 2000

Regest

EU-Recht Richtlinie, Getränkesteuer Oberösterreich, Finanzverfahren, Haftung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B141/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.2000

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 29.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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