Verfassungsgerichtshof B1573/98

B1573/98Cour constitutionnelle25 sept. 2000

Regest

Behördenzusammensetzung, Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, Kollegialbehörde

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1573/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.2000

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 20.500,- festgesetzten Prozeßkosten innerhalb von 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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