Verfassungsgerichtshof B784/98

B784/98Cour constitutionnelle25 sept. 2000

Regest

Mietenrecht, Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B784/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.2000

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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