Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B480/98
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 25.09.2000
Spruch
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) hat dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.
Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.