Verfassungsgerichtshof B313/98

B313/98Cour constitutionnelle25 sept. 2000

Regest

Kollegialbehörde, Sozialversicherung, Ärzte

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B313/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.2000

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz sowie auf ein Verfahren vor einem unparteiischen Tribunal verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 27.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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