Verfassungsgerichtshof B1262/00

B1262/00Cour constitutionnelle26 sept. 2000

Regest

Dienstrecht, Lehrer, Parteistellung Dienstrecht

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1262/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.2000

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit ATS 29.500,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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