Verfassungsgerichtshof B557/98

B557/98Cour constitutionnelle27 sept. 2000

Regest

Baurecht, Raumordnung, Bebauungsplan, Flächenwidmungsplan

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B557/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.2000

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch in Rechten wegen Anwendung rechtswidriger genereller Normen verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.

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