Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1536/98
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 28.09.2000
Spruch
I. Die beschwerdeführende Unfallversicherungsanstalt ist durch die Spruchpunkte II. und III. des angefochtenen Bescheides im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird insoweit aufgehoben.
Das Land Wien ist schuldig, der beschwerdeführenden Unfallversicherungsanstalt zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 13.500,-- bestimmten Kosten des Verfahrens innerhalb von vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.
II. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.