Verfassungsgerichtshof B1389/99

B1389/99Cour constitutionnelle30 sept. 2000

Regest

VfGH / Anlaßfall

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1389/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.2000

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Kärnten ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit ATS 29.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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