Verfassungsgerichtshof B1892/99

B1892/99Cour constitutionnelle3 oct. 2000

Regest

Versammlungsrecht

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1892/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.2000

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit ÖS 29.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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