Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B2238/98
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 11.10.2000
Spruch
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz und Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit 29.500 S bestimmten Prozeßkosten binnen
14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.