Verfassungsgerichtshof B3138/97

B3138/97Cour constitutionnelle27 nov. 2000

Regest

Bedarfsprüfung, Krankenanstalten, Rechte verfassungsgesetzlich gewährleistete, Sozialversicherung, Ärzte, VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Prüfungsmaßstab, Ersatzbescheid

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B3138/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.2000

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den allein bekämpften Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Partei durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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