Verfassungsgerichtshof B2561/97

B2561/97Cour constitutionnelle27 nov. 2000

Regest

Krankenanstalten, Pflegegebühren, Ambulanzgebühren

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B2561/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.2000

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den allein bekämpften Spruchpunkt 3. des angefochtenen Bescheides weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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